Poolbau in der Stadt Reinbek
Reinbek ist eine schöne Stadt im Südosten von Schleswig-Holstein. Mit ihrer idyllischen Lage an der Bille und zahlreichen Grünflächen verfügt die Stadt über eine hohe Lebensqualität. Im Sommer sehnen sich viele Bewohner und Bewohnerinnen nach einer Abkühlung im eigenen Pool. Doch welche rechtlichen Vorgaben gibt es für den Poolbau in der Stadt Reinbek?
Generell muss für den Bau eines Pools in Reinbek eine Baugenehmigung eingeholt werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde der Stadt gestellt werden. Dies gilt auch für Aufstellpools, die nicht fest in den Boden eingelassen sind. Wird der Pool ohne Genehmigung errichtet, drohen empfindliche Bußgelder und der Abriss des Pools.
Beim Standort des Pools muss darauf geachtet werden, dass das Grundstück ausreichend groß ist und genügend Abstand zu Nachbargrundstücken eingehalten wird. Zudem müssen Abflüsse und Rohrleitungen auf dem Grundstück berücksichtigt werden.
Die Größe des Pools spielt ebenfalls eine Rolle. In Reinbek dürfen Pools eine maximale Größe von 50 Kubikmetern haben. Hierbei handelt es sich um eine Standardgröße für private Pools. Wer einen größeren Pool bauen möchte, muss dies gesondert beantragen.
Auch in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen gibt es bestimmte Vorgaben. So muss der Pool beispielsweise mit einer ausreichenden Abdeckung versehen sein, um ein ungewolltes Hineinfallen zu verhindern. Auch ein Zaun, der den Pool umgibt, kann sinnvoll sein.
Insgesamt gibt es also eine Reihe von Vorschriften, die beim Poolbau in der Stadt Reinbek einzuhalten sind. Wer diese beachtet und eine Baugenehmigung einholt, kann jedoch in den Sommermonaten eine wunderbare Abkühlung im eigenen Pool genießen.