Der Poolbau ist eine beliebte Möglichkeit, um sich im eigenen Garten eine angenehme und erfrischende Abkühlung zu ermöglichen. Auch in Schwabach gibt es zahlreiche Interessenten, die sich für einen Swimmingpool im eigenen Garten interessieren. Doch welche Voraussetzungen gibt es dafür in der Stadt?
Zunächst ist es wichtig zu beachten, dass der Bau eines Pools in Schwabach genehmigungspflichtig ist. Das bedeutet, dass der Bauherr eine entsprechende Baugenehmigung einholen muss, bevor mit dem Bau des Pools begonnen werden kann. Hierbei muss unter anderem auch darauf geachtet werden, dass der Pool eine Mindestabstandsfläche zu benachbarten Grundstücken einhält und keine Beeinträchtigung für die Nachbarschaft darstellt.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften. Schwimmbecken müssen grundsätzlich umzäunt werden, um ein unbeaufsichtigtes Betreten durch Kinder zu verhindern. Die Höhe des Zauns muss mindestens 1,20 Meter betragen und darf keine kletterbaren Elemente aufweisen.
Auch in Bezug auf die Wasserversorgung und -entsorgung gibt es in Schwabach einige Vorgaben zu beachten. So müssen beispielsweise Reinigungs- und Abwasserpumpen an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden und ein Frischwasseranschluss muss vorhanden sein.
Werden all diese Voraussetzungen erfüllt, steht dem Bau eines Pools in Schwabach nichts mehr im Wege. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um den eigenen Pool individuell zu gestalten. Von klassischen Schwimmbecken über Naturpools und Infinity-Pools bis hin zu Whirlpools ist alles möglich.
Fazit: Der Poolbau in Schwabach ist möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Einhaltung der behördlichen Vorgaben. Durch die Einholung einer Baugenehmigung und Beachtung der Sicherheitsvorschriften kann ein eigener Swimmingpool im eigenen Garten geschaffen werden, der für eine angenehme Erfrischung an heißen Tagen sorgt.